Tag: 12. Februar 2015
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Nach -innen, bitte

Staatsgrundgesetz Art.12 „Die österreichischen Staatsbürger haben das Recht, sich zu versammeln und Vereine zu bilden. Die Ausübung dieser Rechte wird durch besondere Gesetze geregelt. §30 Vereinsgesetz „Ausländer, Frauenspersonen und Minderjährige dürfen als Mitglieder politischer Vereine nicht aufgenommen werden.“ 1867, Österreich wird konstitutionelle Monarchie Nein, das gilt heute nicht mehr. Und…

