Nachdem wieder eine Facebook-„Freundin“ von mir ein Bild geteilt hat, auf dem stand, dass Asylanten fürs Nichtstun bezahlt würden, bin ich dermaßen wütend, dass ich jetzt mal was dazu schreibe. Oft halte ich meine Klappe und denke, dumme Menschen verdienen keine Antwort, aber manchmal geht es eben nicht mehr.
Allen anderen möchte ich sagen, das hier ist ein Text, der sehr stark verkürzt wurde. Denn den Leuten, die es eigentlich lesen sollten, ist es wahrscheinlich immer noch zu lang.
Zuerst möchte ich darauf aufmerksam machen – und tatsächlich scheinen einige meiner engeren Bekannten das nicht zu wissen – dass die Wörter „Asylant“ und „Migrant“ nicht synonym gebraucht werden können.
Um Asyl ansuchen bedeutet: der Mensch ist auf der Flucht, der Wechsel des Wohnortes erfolgt wegen Gefahr für Leib und Leben, dieser Mensch wird verfolgt im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Es bedeutet: diese Menschen MÜSSEN ihr Land verlassen, obwohl sie es nicht wollen.
Migration bedeutet einen freiwilligen, dauerhaften Wechsel des Wohnortes im politischen Raum. Meist gibt es wirtschaftliche Motive. Diese Menschen WOLLEN umziehen.
Tatsache: Flüchtlinge aufgrund von Umweltkatastrophen und Armut (Umwelt- und Wirtschaftsflüchtlinge) werden im Flüchtlingsbegriff der GFK nicht berücksichtigt.
Wir reden hier von ASYLbewerbern.
Ein Asylantrag wird gestellt, die Asylbewerber werden in Erstaufnahmestellen untersucht und untergebracht. Manchmal wird einfach festgestellt, das Österreich nicht zuständig ist. Die Zuständigkeit sollte innerhalb von 20 Tagen geklärt werden, kann sich aber hinziehen. In dieser Zeit dürfen AsylbewerberInnen den Bezirk des Aufnahmezentrums nicht verlassen. Ist Österreich zuständig, werden die AsylbewerberInnen einer Betreuungseinrichtung zugewiesen (versch. Bundesländer).
Dann beginnt das eigentliche inhaltliche Verfahren. Im Mittelpunkt stehen die Fluchtgründe.
Sobald der Asylantrag eingebracht ist, kommen AsylbewerberInnen in die sogenannte Grundversorgung, die gewährt wird, solange das Verfahren läuft. Nähere Bestimmungen (werwievielwielange) regeln die Landesgrundversorgungsgesetze. Manche Verfahren können sich über Jahre hinziehen.
JA, Asylbewerber bekommen Gewand, Essen, Unterkunft. Sie sind krankenversichert und Kinder müssen zur Schule gehen.
Minderjährige Bewerber dürfen seit einigen Jahren eine Lehre machen, während sie warten. Das durften sie bis vor kurzem nicht.
Erwachsenen Asylbewerbern ist es nicht gestattet, ihren Beruf auszuüben. Sie MÜSSEN Nichtstun. Wenn man jahrelang nichts tun darf, dann WILL man arbeiten, glaubt mir. Eine Arbeitsbewilligung bekommt man nur, wenn kein Inländer für den Job zur Verfügung steht.
Es geht also nur selbstständige Arbeit, für die kein Gewerbeschein benötigt wird: Zeitungsausträger und Prostituierte.
Noch ein paar Zahlen:
Von den 17.503 eingebrachten Anträgen im Jahr 2013 stammen 12.528 von Männern und 4.975 von Frauen
1.187 Asylanträge gab es 2013 von unbegleiteten Minderjährigen, 67 Flüchtlinge waren unter 14 Jahre alt.
Quelle: BMI
Genaueres: http://www.menschen-leben.at
Interessanter Artikel hier: http://www.profil.at/articles/1229/560/335349/asyl-asylwerber-prostituierte-erntehelfer
und hier: http://derstandard.at/2000006172808/Oesterreich-zwingt-Asylwerber-weiter-zum-Nichtstun
Ich hoffe, mir sind durch das Kurzfassen keine großen Fehler passiert (bitte aufmerksam machen). Ich hoffe auch, dem einen oder anderen ist vielleicht ein Mini-Licht aufgegangen.
Aber bedenkt: Dieser Artikel will gar nicht vollständig und ausufernd sein und wurde schon vor ein paar Wochen auf Facebook von mir veröffentlicht. Jedes Wort selbst geschrieben, wobei natürlich sehr Vieles meinen Quellen entnommen wurde.